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Garantie

Durch Fertigungsfehler beeinträchtigte Artikel ersetzt der Hersteller bei Schmuck und Uhren bis zu 2 Jahren nach dem Kaufdatum kostenfrei. Der Original-Kaufnachweis gilt als Garantiebeleg. Deshalb sollt die Bestellbestätigung/Rechnung aufbewahrt werden, beziehungsweise der beschenkten Person übergeben werden. Wenn Ihnen keine Quittung vorliegt, ist ein Kreditkartenauszug beziehungsweise ein Kontoauszug ausreichend. Dies berührt Ihre gesetzlichen Rechte nicht.

Gewährleistung:
Für alle Sach- und Rechtsmängel, die bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, haftet der Verkäufer. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate. In den ersten 6 Monaten wird vermutet, dass der Mangel bereits beim Verkauf bestand. Nach Ablauf dieser Frist, muss der Kunde beweisen, dass der Mangel bereits beim Verkauf bestand.
Ihr Artikel fällt nicht mehr unter die gesetzliche Gewährleistungsfrist? Dann wenden Sie sich an den Hersteller des Produktes

Herstellergarantie:
Ergänzt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte und ist ein freiwilliges Angebot des Herstellers und in Länge und Umfang abhängig vom Einzelfall. Sie greift unabhängig vom Zustand des Produkts zum Zeitpunkt des Verkaufs. Gewährleistungsansprüche werden nicht durch eventuelle Garantieansprüche ersetzt oder verringert. Reparaturen von selbstverschuldeten Schäden sowie Schäden, die nach der Herstellergarantie entstanden sind, sind kostenpflichtig.